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Zollabfertigung, Zollgebühren und Steuern

In den Zollformularen für Lieferungen in Länder außerhalb der EU wird der Wert der in der Lieferung enthaltenen Artikel nach Produkttyp aufgeführt. Wir behalten uns vor, dem Zoll zur Vereinfachung des Verfahrens für unsere Kunden oder aus gesetzlicher Verpflichtung solche Angaben zu machen. Der Zoll kann Pakete mit Lieferungen zur Kontrolle öffnen, wir haben darauf keinen Einfluss.

Zoll- oder Einfuhrgebühren werden erhoben, sobald das Paket Ihr Land erreicht hat. Gebühren für die Zollfreigabe gehen zu Ihren Lasten. Wir haben keinen Einfluss auf diese Gebühren und können ihre Höhe nicht vorhersagen. Die Zollbestimmungen variieren von Land zu Land beträchtlich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Zollbehörden vor Ort.

Anmerkung: Die Zollbehörden einiger Länder verlangen vom Importeur einer Ware einen speziellen Identifikationsnachweis, bevor eine Sendung freigegeben wird. Als Importeur der Ware können Sie oder der Empfänger der Sendung zur Angabe einer Identifikationsnummer, z.B. nationale Identifikationsnummer, CPF oder Steuernummer, aufgefordert werden.

Datenschutz

Partslift schreibt Datenschutz groß. Für Sie ist es wichtig zu wissen, wie Informationen zu Ihrer Bestellung genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass grenzüberschreitende Sendungen von Zollbehörden geöffnet und durchsucht werden können. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass wir bestimmte Bestell-, Versand- oder Produktinformationen an unsere internationalen Logistikpartner weitergeben, damit diese die Zollabfertigung abwickeln und Gesetzesvorschriften einhalten können.

Stand: 13.08.2017